Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Georgstraße 44, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 204469
EUID
DEP2305.HRA204469
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
909 IN 122/23 - 3-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511 475339-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag/Schlusstermin
28.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 344.724,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 434.294,40 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO beschlossen. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter…
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marc-Philipp Unger, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter…
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marc-Philipp Unger, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 344.724,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 434.294,40 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter…
909 IN 122/23 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien Wittmund GmbH & Co. KG, Georgstraße 44, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 204469), vertr. d.: 1. Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marc-Philipp Unger, Georgstraße 44, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.06.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.06.2026
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