Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lister Meile 33, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213426
Stammkapital
10.500,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB213426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 362/22 - 8 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Adresse
Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover
Telefon
0511 64200790
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
25.08.2026
Schlusstermin
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unterstützung und Planung sowie Organisation der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker beim Gesundheitsamt einschließlich Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Organisation von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen und speziellen Schulmedizin sowie der alternativen Medizin einschließlich sämtlicher Hilfsberufe, die diesen Bereich zuzuordnen sind sowie das breitgefächerte Angebot an alle Berufszweige von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsaufklärung und Prävention einschließlich sämtlicher Angebote, die diesen Bereich zuzuordnen sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Bildung & Forschung
Subbranche
Weiterbildung
Geschäftstätigkeit
Planung und Organisation von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Heilpraktiker sowie allgemeine Gesundheitsaufklärung und Prävention
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 25.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 25.08.2026 bestimmt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Schl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 25.08.2026 bestimmt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 09.11.2026 festgelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.641,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 27.682,29 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschä…
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschäftsführerin), 3. Hülya Civi-Gerke, Hinter dem Kampe 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschä…
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschäftsführerin), 3. Hülya Civi-Gerke, Hinter dem Kampe 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschä…
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschäftsführerin), 3. Hülya Civi-Gerke, Hinter dem Kampe 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschä…
906 IN 362/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amara Bildungsakademie UG (haftungsbeschränkt), Lister Meile 33, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 213426), vertr. d.: 1. Carina Dahmke, Elisenstraße 38, 30451 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Tonka Behrens, Engelhardstraße 11, 30173 Hannover, (Geschäftsführerin), 3. Hülya Civi-Gerke, Hinter dem Kampe 36, 30659 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200790, Fax: 0511 64 200799, E-Mail: Hannover@goerg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.641,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 27.682,29 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.09.2026
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