Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Conway, Michael Patrick
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Richard-Klinger-Straße 18, 65510 Idstein
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRA 10935
EUID
DEM1906.HRA10935
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 410/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens
Kanzlei
amend Rechtsanwälte
Adresse
Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus
Telefon
06173 7834-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2026 , 09:52 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen des Michael Patrick Conway, Taunusfighter Academy e.K., ist am 15.05.2026 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 410/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Michael Patrick Conway, Taunusfighter Academy e.K., Löhrerplatz 2, 65510 Idstein, Taunusfighter Academy e.K. (AG Wiesbaden , HRA 10935), ist am 15.05.2026 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verf…
10 IN 410/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Michael Patrick Conway, Taunusfighter Academy e.K., Löhrerplatz 2, 65510 Idstein, Taunusfighter Academy e.K. (AG Wiesbaden , HRA 10935), ist am 15.05.2026 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, amend Rechtsanwälte, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173 7834-0, Fax: 06173 7834-149, E-Mail: kronberg@ra-amend.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.05.2026
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