Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coolinaric GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Weiden i.d. OPf HRA 2687
EUID
DED3508V.HRA2687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Aktenzeichen
IN 17/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Adolf
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Termine & Fristen
Frist zur Einwendungserhebung Vergütung
27.05.2026
Frist zur Einwendungserhebung Schlusstermin
18.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coolinaric GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.03.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis einschließlich 27.05.2026 Einwendungen oder Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen. Die Unterlagen zur Vergütungsfestsetzung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Bekanntgabe erfolgte am 29.04.2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coolinaric GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag vom 31.03.2026 gestellt, über den bis zum 27.05.2026 Einwendungen erhoben werden konnten. Das Verfahren befindet sich im Abschlussstadium. Die Durchführung des Einst…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coolinaric GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag vom 31.03.2026 gestellt, über den bis zum 27.05.2026 Einwendungen erhoben werden konnten. Das Verfahren befindet sich im Abschlussstadium. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis einschließlich 18.08.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens einlegen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Adolf hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt. Es sind 16.546,51 € Verteilungsmasse verfügbar, wobei 26.652,75 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Eine Zahlung an Insolvenzgläubiger erfolgt nicht. Das Verfahren ist mit der Entscheidung über die Vergütung und die Einwendungen im schriftlichen Verfahren eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Regis…
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2687
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag - einschließlich Zuschlägen - des Insolvenzverwalters vom 31.03.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 27.05.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Regis…
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2687
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf. erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 16.546,51 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 26.652,75 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Regis…
IN 17/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Coolinaric GmbH & Co. KG, Georg-Stöckel-Straße 7, 92637 Weiden i.d. OPf., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KD Consulting GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Doll Anita Erna
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2687
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Adolf, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 145.450,70 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 31.03.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.07.2026
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