Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cordes Architekten + Ingenieure GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 28064
EUID
DEH1101.HRB28064
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
504 IN 1/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
24.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Cordes Architekten + Ingenieure GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jens Cordes und Gesellschafterin Sylvia-Diana Bartels, wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Bremen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahrensstadium beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cordes Architekten + Ingenieure GmbH, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen (AG Bremen, HRB 28064 HB), vertr. d.: 1. Jens Cordes, (Geschäftsführer), 2. Sylvia-Diana Bartels, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung…
504 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cordes Architekten + Ingenieure GmbH, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen (AG Bremen, HRB 28064 HB), vertr. d.: 1. Jens Cordes, (Geschäftsführer), 2. Sylvia-Diana Bartels, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 24.03.2026
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