Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11566
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Insolvenzprofil
Corkando GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11566
EUID
DER2602.HRB11566
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 105/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Martin Plappert
Adresse
Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.08.2024 , 14:14 Uhr
Masseunzulänglichkeit festgestellt
11.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Corkando GmbH ist beim Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 105/24 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11566 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan vertreten. Am 11.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung wurde am 13.03.2025 vom Amtsgericht Hagen veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, wurde vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 105/24 behandelt. Am 21.08.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Martin Plappert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anzeige des Insolvenzverwal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, wurde vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 105/24 behandelt. Am 21.08.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Martin Plappert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anzeige des Insolvenzverwalters vom 11.03.2025 ist Masseunzulänglichkeit festgestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11566 eingetragenen Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha, Im Langen Busch 7, 58640 Iserlohn un…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11566 eingetragenen Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha, Im Langen Busch 7, 58640 Iserlohn und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan, Emster Straße 76, 58093 Hagen
ist am 11.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 105/24
Amtsgericht Hagen, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan
ist am 21.08.2024, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan
ist am 21.08.2024, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 105/24
Amtsgericht Hagen, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
Über das Vermögen
der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 10:33 Uhr das Insolvenzverfahren e…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 105/24
Über das Vermögen
der Corkando GmbH, Rehstraße 15, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Saleh Taha und Herrn Dennis Mohamed Ali Shirvan
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 10:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 105/24
Hagen, 01.10.2024
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