Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cornelis Real Estate & Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steinmetzstr. 4, 45897 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14208
EUID
DER2507.HRB14208
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 274/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Antragseingang
19.11.2024
Eröffnung
02.04.2026 , 12:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2026
Einsichtnahme Forderungsliste
19.05.2026
Prüfungstermin
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Immobilien bezogene Unternehmensberatung, insbesondere von Fitness- und Freizeitanlagen, die Immobilienberatung von Privathaushalten und Unternehmen, die Vermittlung von Bau-, Werk- und Dienstleistungverträgen im Bau- und Immobilienwesen, die Haus- und Liegenschaftsverwaltung, das Facility Management, Tätigkeiten nach § 34 c (1) 1. der GewO sowie Durchführung von Marketing- und Verkaufsveranstaltungen jeglicher Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art sowie auch die Übernahme als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 02.04.2026 um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornelis Real Estate & Consulting GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers, der am 19.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 19.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 274/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14208 eingetragenen Cornelis Real Estate & Consulting GmbH, Steinmetzstr. 4, 45897 Gelsenkirchen, frühere Anschrift: Goldbrink 8, 46282 Dorsten,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 274/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14208 eingetragenen Cornelis Real Estate & Consulting GmbH, Steinmetzstr. 4, 45897 Gelsenkirchen, frühere Anschrift: Goldbrink 8, 46282 Dorsten,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Cornelis, Emkumer Bach 13b, 59348 Lüdinghausen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.04.2026, um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 274/24
Essen, 02.04.2026
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