Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CorporateContext GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 34583
EUID
DER1202.HRB34583
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2274/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.08.2020
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2026 , 16:06 Uhr
Eröffnung
05.06.2026 , 14:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.07.2026
Einsicht Unterlagen
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, sowie die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Digitalisierungsberatung von Lehrveranstaltungen, die Digitalisierungsberatung, Beratung und Erbringung von umfassenden Beratungs- und Servicediensteistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT) einschließlich der Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die digitale Informationsverarbeitung sowie für Kommunikationsnetzwerke in Unternhemen und die Übernahme von (IT-nahen) Geschäftsprozessen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CorporateContext GmbH, Dinslaken, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 19.03.2026 ist die Bestellung der Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgt. Mit dem Eröffnungsbeschluss am 05.06.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, basierend auf einem am 23.09.2025 eingegangenen Antrag einer Gläubigerin. Die Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 07.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.08.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.07.2026 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2274/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34583 eingetragenen CorporateContext GmbH, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brian Strüver, Rotbachstr…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2274/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34583 eingetragenen CorporateContext GmbH, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brian Strüver, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken
ist am 19.03.2026, um 16:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2274/25
Amtsgericht Duisburg, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2274/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34583 eingetragenen CorporateContext GmbH, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brian Strüver, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken
wird wegen Z…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2274/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34583 eingetragenen CorporateContext GmbH, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brian Strüver, Rotbachstraße 55, 46535 Dinslaken
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 05.06.2026, um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 2274/25
Amtsgericht Duisburg, 05.06.2026
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