Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Correkt-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 86451
EUID
DEM1103.HRB86451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 990/09
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Raif Zeqiraj
Adresse
Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.10.2026
Schlusstermin
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Bauarbeiten aller Art sowie der Ankauf und Verkauf aller mit dem Baugewerbe im weitesten Sinne verbundenen Materialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen und dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 423.725,06 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 14.910,91 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Schuldner hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Als Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen wurde der 05.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Tag müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen und Einwendungen bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; die Insolvenzmasse wurde mit 20.867,28 EUR ermittelt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlo…
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 05.10.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerich…
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 423.725,06 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 14.910,91 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EU…
9 IN 990/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Correkt-Bau GmbH, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg (AG Darmstadt, HRB 86451), vertr. d.: Raif Zeqiraj, Am Schafbuckel 2a, 64853 Otzberg, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19% sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19%
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19%.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 7 und 8 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall korrekt mit 20.867,28 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dieser ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 25.08.2026
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