Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb (selbst oder durch Tochtergesellschaften) von Krankenanstalten, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen sowie die Erbringung von Management- und Verwaltungstätigkeiten sowie die Übernahme von Beratungsaufgaben und Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Betrieb von Krankenanstalten, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind, einschließlich des Begründens, Erwerbens, Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland, mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand des Unternehmens, im eigenen Namen und für ihre Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des Kreditwesensgesetzes. Die Gesellschaft kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein.
Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der Corvey Medical AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben.
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