Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coskun, Mehmet Ugur
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 27720
EUID
DEH1101.HRA27720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
504 IN 3/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Sembach
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.08.2024
Anhörung zur Schlussrechnung
15.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mehmet Ugur Coskun, Inhaber der Firma SKA Sicherheit e.K., wurden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.08.2024 geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Sembach hat die Vergütung sowie die Auslagen nach Festsetzung durch das Amtsgericht Bremen erhalten. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen aus; die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zu etwaigen Einwendungen gegen diese Schlussrechnung findet im schriftlichen Verfahren am 15.04.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mehmet Ugur Coskun, geb. am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, HRA 27720 HB), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.08.2024 …
504 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mehmet Ugur Coskun, geb. am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, HRA 27720 HB), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.08.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 3/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mehmet Ugur Coskun, geboren am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, H…
Amtsgericht Bremen 18.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 3/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Mehmet Ugur Coskun, geboren am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, HRA 27720 HB),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Sembach festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des mit Beschluss vom 17.11.2021 festgesetzten Vorschusses in Höhe von € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt) der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 233.154,22. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 39,45 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mehmet Ugur Coskun, geb. am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, HRA 27720 HB), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Sembach…
504 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mehmet Ugur Coskun, geb. am 11.02.1992, Fresenbergstr. 81, 28779 Bremen, Inhaber d. Fa. SKA Sicherheit e.K., Ritterhuderstr. 10, 28237 Bremen (AG Bremen, HRA 27720 HB), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Sembach zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.04.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 18.03.2025
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