Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coteb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ilsbach 4, 54483 Kleinich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 43433
EUID
DET2408V.HRB43433
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
IN 92/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Quinkert
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
10.10.2025
Aufhebung
25.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, - General- und Objektplanung von Bauvorhaben, - Bebauung von Grundstücken, insbesondere Reallisierung von Neu-, Um- und Ausbauten, wobei alle handwerklichen Tätigkeiten durch Subunternehmer ausgesführt werden. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Ferner die Einrichtung und der Betrieb von Sonnen- und Wellness-Studios.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH ist am 25.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Im Vorfeld des Verfahrensabschlusses hat das Amtsgericht Wittlich am 10.10.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Quinkert festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 242.602,44 EUR zuzüglich der erstatteten Vorsteuer. Es wurde ein Gesamtzuschlag von 70 % auf die Regelvergütung gewährt. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 213,50 EUR nebst Umsatzsteuer für 61 erfolgte Zustellungen anerkannt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht worden. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschlus…
7a IN 92/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Quinkert festgesetzt worden. Gemäß § 64 …
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Quinkert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 242.602,44 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der im hiesigen Verfahren vom Insolvenzverwalter entfalteten Tätigkeit wurde ein Gesamtzuschlag von 70 % als angemessen erachtet. Dies entspricht den besonderen Anforderungen in dem vorliegenden Insolvenzverfahren, die durch den Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag geltend gemacht worden sind.
Der Gesamtzuschlag beruht dabei auf einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung für das gesamte Verfahren.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 213,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 61 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 10.10.2025
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