Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CP Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 17, 47228 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 29202
EUID
DER1202.HRB29202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2556/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg
Termine & Fristen
Eröffnung
23.04.2026 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Berichtstermin
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Reinigungsarbeiten und das Be- und Entladen von Containern und die Durchführung von Lager- und Logistiktätigkeiten und das Einräumen von Waren sowie Inventurarbeiten. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens die Gebäudereinigung, Kurierdienste und Transporter aller Art sowie die Vermietung von Transportern bis 3,5 Tonnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 23.04.2026 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Dienstleistungen GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund von Anträgen einer Gläubigerin (eingegangen am 23.10.2025) und der Schuldnerin (eingegangen am 09.12.2025) wegen Zahlungsunfähigkeit. Zugleich wurden die Verfahren 620 IN 2556/25, 620 IN 324/25, 620 IN 2895/25, 620 IN 3024/25 und 620 IN 3023/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen werden ab dem 16.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2556/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29202 eingetragenen CP Dienstleistungen GmbH, Hochstr. 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Gümüs, Schauenstr. 14, 47228 Duisburg
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2556/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29202 eingetragenen CP Dienstleistungen GmbH, Hochstr. 17, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Gümüs, Schauenstr. 14, 47228 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.04.2026, um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 09.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 2556/25 und 620 IN 324/25, 620 IN 2895/25, 620 IN 3024/25 und 620 IN 3023/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 2556/25
Duisburg, 23.04.2026
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