Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CP Eickedorf GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 29230
EUID
DEH1101.HRA29230
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
532 IN 59/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 22667-7
Termine & Fristen
Beschluss Festsetzung Vergütung
13.07.2026
Anfechtungsfrist Beschwerde
27.07.2026
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
13.08.2026
Anfechtungsfrist Erinnerung
27.08.2026
Schlusstermin
10.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, hat seine Vergütung festsetzen lassen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 10.09.2026 bestimmt. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, welche durch Beschluss vom 13.07.2026 erfolgt ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Vornahme der S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, welche durch Beschluss vom 13.07.2026 erfolgt ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin für den 10.09.2026 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen erheben. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 InsO angezeigt, dass der verfügbare Massebestand 7.756,84 EUR beträgt und Insolvenzforderungen in Höhe von 2.080.000,00 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 13.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 532 IN 59/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB),
vertreten durch:
1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen…
Amtsgericht Bremen 13.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 532 IN 59/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB),
vertreten durch:
1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Torsten Gehle, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt mindestens € 1.400,00, § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV.
Die Vergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich des Auslagenersatzes sowie der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 10, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB), vertr. d.: 1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Gehle, (Geschäftsführer), wird der Vornah…
532 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB), vertr. d.: 1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Gehle, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 10.09.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB), vertr. d.: 1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Gehle, (Geschäftsführer), soll die Schlus…
532 IN 59/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CP Eickedorf GmbH & Co. KG, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 29230 HB), vertr. d.: 1. CP Verwaltungs GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Gehle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22667-7, Fax: 040 22667-888 hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.756,84 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.080.000,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 13.08.2026
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