Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 700449
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CR Bedachungen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 700449
EUID
DEB8535.HRA700449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 296/10
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Gebhard
Adresse
Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe
Termine & Fristen
Einstellungstermin / Frist zur Einwendung
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CR Bedachungen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Einstellungstermin nach § 207 InsO angeordnet, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse einzureichen. Die Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 2.600,00 € vorgeschossen wird. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 114.816,92 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Gebhard wurden festgesetzt. Der Berechnung lag ein Vermögenswert von 57.356,30 EUR zugrunde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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1. Die…
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026
Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 2.600,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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Für di…
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 114.816,92 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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Die Ve…
4 IN 296/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CR Bedachungen GmbH & Co. KG, Irmengardstr. 10, 75175 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Cinar und die Komplementärin CR Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700449
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Gebhard, Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 57.356,30 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 95,20 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
oder bei dem
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.08.2026
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