Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CR Mitte 2 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 118957
EUID
DED2601V.HRA118957
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 2306/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel W. Bierbach
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.08.2026 , 15:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat am 03.08.2026 über den Antrag der CR Mitte 2 GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen eröffnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde gleichzeitig die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO sowie die Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet. Die Einziehung von Außenständen unterliegt ebenfalls dieser Anordnung. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München bestellt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1501 IN 2306/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
CR Mitte 2 GmbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 24, 82031 Grünwald, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CR Mitte 2 Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schwaiger Erich Walter
Registergericht: Amtsgericht München Regis…
Az.: 1501 IN 2306/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
CR Mitte 2 GmbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 24, 82031 Grünwald, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CR Mitte 2 Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schwaiger Erich Walter
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 118957
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP - Schneider, Geiwitz & Partner Rechtsanwalts GmbH, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.08.2026 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2026
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