Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Herfaer Straße 4, 36289 Friedewald
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2712
Stammkapital
2,00 EUR
EUID
DEM1305.HRB2712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 90/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
19.12.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.01.2026
Berichtstermin
12.03.2026
Prüfungstermin
30.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Floristikeinzelhandelsfilialen, sowie verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Floristikeinzelhandelsfilialen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt) ist am 19.12.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 19.12.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und…
Am 19.12.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.03.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 18.09.2026 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der besondere Prüfungstermin ist auf den 30.10.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/25 : Über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt), Herfaerstraße 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 2712), vertr. d.: Jacqueline Würfel, Vogelsbergstraße 3, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführerin), ist am 19.12.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter i…
11 IN 90/25 : Über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt), Herfaerstraße 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 2712), vertr. d.: Jacqueline Würfel, Vogelsbergstraße 3, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführerin), ist am 19.12.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.01.2026 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.01.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.03.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt), Herfaerstraße 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 2712), vertr. d.: Jacqueline Würfel, Vogelsbergstraße 3, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist a…
11 IN 90/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Creativ Blume UG (haftungsbeschränkt), Herfaerstraße 4, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRB 2712), vertr. d.: Jacqueline Würfel, Vogelsbergstraße 3, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 18.09.2026
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