Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 10448
EUID
DED2102V.HRA10448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 523/19
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Exner
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2019
Forderungsanmeldefrist
07.05.2025
Widerspruchsfrist
08.07.2025
Forderungsanmeldefrist
01.11.2025
Widerspruchsfrist
01.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG ist am 01.10.2019 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner hat die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen nach Antrag vom 24.0_6.2024 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis zum 07.05.2025 vorgesehen, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 08.07.2025 bestehen. Zudem sind nachrangige Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 01.11.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden, wobei die Widerspruchsfrist für diese Forderungen bis zum 01.01.2026 läuft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsg…
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 10448
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.620.534,96 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 99 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.06.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 99 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsg…
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 10448
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 103 - 120 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsg…
7 IN 523/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CreativCatering S & T Stransky und Treutler GmbH & Co. KG, Zedlitzstraße 16, 86163 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stransky und Treutler GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rossmeisl Thomas
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 10448
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 01.10.2019 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 01.11.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Joachim Exner
Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)4551120
Telefax: +49(821)45511210
Email: advo@ra-dr-beck.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 01.01.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.09.2025
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