Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 18043
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Insolvenzprofil
CreByte GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 18043
EUID
DER2402.HRA18043
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 72/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
03.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CreByte GmbH & Co. KG, Hagener Str. 251, 44229 Dortmund (vertreten durch die CreByte Verwaltungs GmbH, HRB 27303, vertreten durch Geschäftsführer Shalaw Faraj), ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen (laufende Nummern 0/4 bis 0/6) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 03.10.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen muss spätestens an diesem Tag beim Amtsgericht Dortmund eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 72/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18043 eingetragenen CreByte GmbH & Co. KG, Hagener Str. 251, 44229 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dor…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 72/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18043 eingetragenen CreByte GmbH & Co. KG, Hagener Str. 251, 44229 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27303 eingetragene CreByte Verwaltungs GmbH, Hagener Str. 251, 44229 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Shalaw Faraj
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/4 bis lfd. Nr. 0/6 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
251 IN 72/20
Amtsgericht Dortmund, 29.09.2025
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