Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Creydt, Andreas Bodo
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 200668
EUID
DEP2204.HRA200668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 5/23 EIN
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Rolle
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Antrag Festsetzung Vergütung Georg Bartels
20.08.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung Georg Bartels und Roland Schroeter
12.03.2025
Ende Abtretungsfrist
30.06.2026
Beschluss Restschuldbefreiungsverfahren
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt ist eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Georg Bartels und Roland Schroeter festgesetzt worden. Die Festsetzung für Georg Bartels erfolgte auf Basis eines Stundensatzes von 80,00 EUR gemäß Antrag vom 07.01.2025. Für Roland Schroeter wurde ein Stundensatz von 90,00 EUR zugrunde gelegt, basierend auf einem Antrag vom 20.08.2024. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung anfechtbar.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Georg Bartels und Roland Schroeter festgesetzt. Georg Bartels beantragte die Festsetzung am 07.01.2025, Roland Schroeter am 20.08.2024; beide Besch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Georg Bartels und Roland Schroeter festgesetzt. Georg Bartels beantragte die Festsetzung am 07.01.2025, Roland Schroeter am 20.08.2024; beide Beschlüsse ergingen am 12.03.2025 durch das Amtsgericht Göttingen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im Anschluss an das laufende Insolvenzverfahren wurde im Restschuldbefreiungsverfahren beschlossen, dem Schuldner, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.06.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/23 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Georg Bart…
71 IN 5/23 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Georg Bartels festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Georg Bartels für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss wird gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV festgesetzt auf:
EUR.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Georg Bartels die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 80,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/23 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Roland Sch…
71 IN 5/23 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Roland Schroeter festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Roland Schroeter für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss wird gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV festgesetzt auf:
EUR.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.08.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Roland Schroeter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/23 EIN: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, der Insolvenzverwalterin und allen Insolven…
71 IN 5/23 EIN: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Andreas Bodo Creydt, geb. am 11.12.1956, Neustettiner Straße 17, 37586 Dassel, - als Inh. der Creydt Fruchtsaft e.K., Theodor-Storm-Straße 13, 37586 Dassel - (AG Göttingen, HRA 200668), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.06.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.06.2026
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