Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 779766

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CroSec Sicherheit GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 779766
EUID
DEB8534.HRB779766

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
3 IN 1233/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Robin Hezel
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Gmünder Straße 16, 73614 Schorndorf
Telefon
07181 97698560
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2026 , 11:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 09.10.2026 um 11:00 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CroSec Sicherheit GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ist untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Rechtsanwalt Robin Hezel aus Schorndorf ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die Masse die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin ist verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3 IN 1233/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. CroSec Sicherheit GmbH, Cannstatter Str. 47, 70734 Fellbach, vertreten durch den Geschäftsführer Franco Boschetti Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779766 - Schuldnerin - | B…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.