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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CrossCon GmbH in Flensburg ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Tabellenblattnummer dieser Forderung lautet 46. Als Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, gilt ein Termin, der vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung liegt. Bis zu diesem Stichtag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen, sofern eine Beteiligung an Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist unwirksam; formwirksam erfolgt dies durch unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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