Berichts- und Prüfungstermin Schleswig-Holstein HRB 9746

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Insolvenzprofil

CrossCon GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 9746
EUID
DEX1112R.HRB9746

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 103/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Anja Bärbel Schanze
Rolle
Geschäftsführerin (Vertretungsberechtigte des Schuldners)

Termine & Fristen

Prüfungsstichtag

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CrossCon GmbH in Flensburg ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Tabellenblattnummer dieser Forderung lautet 46. Als Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, gilt ein Termin, der vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung liegt. Bis zu diesem Stichtag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen, sofern eine Beteiligung an Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist unwirksam; formwirksam erfolgt dies durch unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

56 IN 103/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CrossCon GmbH, Max-Planck.Str. 8, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Bärbel Schanze - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 46 erfolgt im schriftl…

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