Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 15.0einander 2024 festgelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter hat den verfügbaren Massebestand mit 27.926,70 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 211.846,69 EUR angezeigt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin für das Verfahren ist auf den 22.08.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsste…
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 27.926,70 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 211.846,69 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stich…
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 22.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festg…
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 43.686,95 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 131,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 47 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
60 IN 114/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSE GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 8563), vertr. d.: Marco Plitsch, Zur Pfingstweide 4, 35510 Butzbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 23.05.2025
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