Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16736
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Insolvenzprofil
CSI GmbH Concept Safety Innovations
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 16736
EUID
DER2713.HRB16736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 3/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dietmar Wichmann
Adresse
Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum
Termine & Fristen
Einstellung
02.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSI GmbH Concept Safety Innovations, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16736, wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Das Verfahren ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.02.2026 formell beendet. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16736 eingetragenen CSI GmbH Concept Safety Innovations, Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Wichmann, Drosselstiege…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16736 eingetragenen CSI GmbH Concept Safety Innovations, Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Wichmann, Drosselstiege 14 b, 59269 Beckum
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 3/21
Amtsgericht Münster, 02.02.2026
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