Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CSM Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstraße 3a, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61398
EUID
DER1101.HRB61398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 196/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
Telefon
0211/4209060
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.03.2024
Berichtstermin
25.03.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
08.04.2024
Prüfungstermin
17.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung und Fertigung von sowie der Handel mit Automatisierungssystemen und sämtliche Servicedienstleistungen in den Bereichen Industrieschaltschrankbau und Elektroinstallationen. Der Handel mit und die Einbringung von Dienstleistungen für IT-Drucksysteme, insbesondere Kopierer und Scanner.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSM Elektrotechnik GmbH ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.03.2024. Am 05.03.2024 ist die Anzeige eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Gläubigerversammlungstermin ist für den 25.03.2024 anberaumt. Hinsichtlich der Forderungsprüfung ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden, wobei der Prüfungsstichtag der 08.04.2024 ist. Am 12.04.2024 ist angeordnet worden, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 17.05.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211/4209060, Fax: 0211/42090650.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
ist am
Montag, 25.03.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinsichtlich der Forderungsprüfung wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 08.04.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 196/23
Düsseldorf, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz
ist a…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz
ist am 05.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
502 IN 196/23
Amtsgericht Düsseldorf, 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz, Am H…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61398 eingetragenen CSM Elektrotechnik GmbH, Raiffeisenstr. 3a, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Schütz, Am Holscheidsberg 24, 42853 Remscheid
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17. Mai 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 196/23
Amtsgericht Düsseldorf, 12.04.2024
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