Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 53317
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Insolvenzprofil
Nova Natura GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hildebrandtstraße 4 b, 40215 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 53317
EUID
DER1101.HRB53317
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 219/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Winfried Bongartz
Adresse
Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 13:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.04.2024
Prüfungstermin
10.05.2024
Einstellung
28.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, der Vertrieb von Nahrungs- und Genussmitteln sowie von Lifestyleprodukten und die Er-bringung von Dienstleistungen im Wellness-Bereich; desweiteren der Betrieb von gast-ronomischen Objekten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova Natura GmbH ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 19.12.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.04.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 10.05.2024 statt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Am 28.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 219/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53317 eingetragenen Nova Natura GmbH, Hildebrandtstraße 4b, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Baumgartner,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 219/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53317 eingetragenen Nova Natura GmbH, Hildebrandtstraße 4b, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Baumgartner,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 13:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.05.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 219/23
Düsseldorf, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 219/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53317 eingetragenen Nova Natura GmbH, Hildebrandtstraße 4b, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Baumgartner,
ist am 28.0…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 219/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53317 eingetragenen Nova Natura GmbH, Hildebrandtstraße 4b, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Baumgartner,
ist am 28.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 219/23
Amtsgericht Düsseldorf, 01.04.2025
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