Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CUB Cottbuser Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsführungs KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 1952
EUID
DEG1103.HRA1952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 179/16
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CUB Cottbuser Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsführungs KG ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag ist der 20. Juli 2026. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag beim Gericht eingehen und Angaben zum Grund, Betrag oder Rang der Bestreitung enthalten. Die Anmeldungsunterlagen sowie die Tabelle sind bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus zur Einsicht ausgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CUB Cottbuser Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsführungs KG, Calauer Str. 70, 03048 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 20. Juli 2026, bestimmt. D…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CUB Cottbuser Unternehmensberatungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsführungs KG, Calauer Str. 70, 03048 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 20. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 20. Mai 2026, Az.: 63 IN 179/16
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