Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92470
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cube Asset X GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 92470
EUID
DER3306.HRB92470
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 29/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.01.2026 , 08:40 Uhr
Eröffnung
03.06.2026 , 11:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.07.2026
Berichtstermin
05.08.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.08.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Planung, Bau, Vermietung und Verkauf eines Immobilienprojektes in Düsseldorf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Asset X GmbH ist am 07.01.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt worden. Das Verfahren ist am 03.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.07.2026. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 05.08.2026 angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zudem ist eine Ermächtigung zur Verwertung von Grundbesitz und zur Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten vorgesehen. Die Forderungstabelle wird ab dem 14.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Asset X GmbH ist am 03.06.2026 um 11:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 07.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Hauptinsol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cube Asset X GmbH ist am 03.06.2026 um 11:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 07.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Hauptinsolvenzverfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 03.07.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 05.08.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Zudem wurde der Eröffnungsbeschluss vom 03.06.2026 am 30.06.2026 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt, indem die Handelsregistereintragung nachgeholt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen und Herrn Jean Marc André Fey, Werkstättenstr. 39b, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen und Herrn Jean Marc André Fey, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Entwicklung, Planung, Bau, Vermietung und Verkauf eines Immobilienprojektes in Düsseldorf
ist am 07.01.2026, um 08:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 29/25
Amtsgericht Köln, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter und Herrn Jean Marc André Fey
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter und Herrn Jean Marc André Fey
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.06.2026, um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 05.08.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters, den im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf von Oberbilk, Blatt 17551, lfd. Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Oberbilk, Flur 10, Flurstück 387, Kiefernstraße, bestmöglich zu verwerten,
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die Durchführung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen und sich hierbei von RUNKEL Rechtsanwälte anwaltlich vertreten zu lassen,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70b IN 29/25
Amtsgericht Köln, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92470 eingetragenen Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Le…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92470 eingetragenen Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen und Herrn Jean Marc André Fey, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 03.06.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigend ergänzut, dass es im Rubrum heißen muss:
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92470 eingetragenen Cube Asset X GmbH
Gründe:
Im Eröffnungsbeschluss wurde versehentlich die Registereintragung nicht aufgenommen. Dies war nachzuholen.
Köln, 30.06.2026
Amtsgericht
70b IN 29/25
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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