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Insolvenzprofil
CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 3306
EUID
DEP2408.HRB3306
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 59/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.10.2025 , 12:10 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
29.12.2025
Stichtag Anhörung Vergütungsantrag
27.07.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und Produktion von Abdeckungen, Kleinteilen und Gehäusen insbesondere aus Kunststoff ohne formgebendes Werkzeug sowie Dienstleistungen (auch in Form von Kooperationen), die bei Management, Entwicklung und Fertigung von Gehäusen jeder Art benötigt werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH ist am 23.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Stefan Liese als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter am 29.12.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen sowie künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH ist beim Amtsgericht Hildesheim anhängig. Am 23.10.2025 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Liese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Später wurde das Hauptinsolvenzverfahren er…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH ist beim Amtsgericht Hildesheim anhängig. Am 23.10.2025 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Liese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Später wurde das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet, vertreten durch Geschäftsführer Maik Hüttig. Am 29.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein Stichtag für den Termin zur Anhörung über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde auf den 27.07.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH ist am 23.10.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese bestellt worden. Am 29.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüll…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH ist am 23.10.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese bestellt worden. Am 29.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Der Stichtag für den Termin zur Anhörung über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ist auf den 27.07.2026 bestimmt worden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind mit Beschluss vom 27.07.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass…
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet…
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.10.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin…
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 27.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsan…
132 IN 59/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CubiDesign Gehäuse GmbH vertr. d. d. GF, Max-Planck-Straße 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3306), vertr. d.: Maik Hüttig, Wildefüerstr. 15, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 46,78 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 272.057,42 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter insgesamt geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 46,78 EUR erscheinen mit Blick auf die dargestellten Tätigkeiten vorliegend gerechtfertigt um zu einer dem Aufwand der vorläufigen Verwaltung im vorliegenden Verfahren entsprechenden Gesamtvergütung zu gelangen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.07.2026
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