Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cura UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 22161
EUID
DER1504.HRB22161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 101/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus
Adresse
Harnischstraße 6, 41515 Grevenbroich
Termine & Fristen
Berichtigung Beschluss
13.01.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.01.2025 , 17:36 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cura UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Grevenbroich wird vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 32 IN 101/24 behandelt. Am 13.01.2025 um 17:36 Uhr hat das Gericht vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Dabei wurde Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt, und Zahlungen an die Schuldnerin sind für Drittschuldner untersagt. Der vorläufige Verwalter hat das Recht, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Es wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt. Am 13.01.2025 erging ein Beschluss zur Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in Bezug auf die Handelsregisternummer der Schuldnerin (korrekt: HRB 22162). Gegen die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22162 eingetragenen Cura UG (haftungsbeschränkt), Ostwall 31, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Fatih Cura,
wird der Besch…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22162 eingetragenen Cura UG (haftungsbeschränkt), Ostwall 31, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Fatih Cura,
wird der Beschluss vom 13.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Handelsregisterblatt, auf dem die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach eingetragen ist, korrekt lautet: HRB 22162.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Anordnung der Maßnahme ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 21 Abs. 1 Satz 2; 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 101/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22161 eingetragenen Cura UG (haftungsbeschränkt), Ostwall 31, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Fatih Cura
ist am 13.01.20…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22161 eingetragenen Cura UG (haftungsbeschränkt), Ostwall 31, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Fatih Cura
ist am 13.01.2025, um 17:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus, Harnischstraße 6, 41515 Grevenbroich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 101/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 13.01.2025
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