a) das Betreiben eines (internationalen) Transport- und Speditionsunternehmens, b) der Güterkraftverkehr, c) der Materialverleih sowie die Warenlagerung für ein (internationales) Transport- und Speditionsunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der N.T.G. Logistic B.V. einen Beschluss vom 09.01.2025 wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt. Durch einen Erfassungsfehler in der Datenbank waren im Rubrum des ursprünglichen Beschlusses das falsche Registergericht (Amtsgericht Zwickau) und die falsche Registernummer hinterlegt worden. Diese Unrichtigkeit wurde gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO korrigiert, sodass nun korrekt "Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 18691" steht. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18691 eingetragenen N.T.G. Logistic B.V., Industriering 44, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Henatsch-Stein, Hehn 210,…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18691 eingetragenen N.T.G. Logistic B.V., Industriering 44, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Henatsch-Stein, Hehn 210, 41069 Mönchengladbach
werden der Prüfvermerk und der Beschluss vom 09.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum richtergerweise " Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 18691" lauten muss statt " Amtsgericht Zwickau, 73860131" .
Gründe:
Auf Grund eines Fehlers bei der Erfassung in der Datenbank wurde das falsche Registergericht und die falsche Registernummer im System hinterlegt, was zu der Unrichtigkeit im Rubrum führte.
Der Fehler war gem. § 319 ZPO zu berichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Mönchengladbach, 20.01.2025 Amtsgericht
20 IN 68/24
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