Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cut & Style GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 200390
EUID
DEP1103.HRB200390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
IN 65/20 b
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Termine & Fristen
Ankündigung Anhörung Vergütungsantrag
02.01.2026
Fristende Einwendungen Vergütungsantrag
16.01.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 11.03.2026 die Vergütung festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 23.111,42 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung wurde um 43 % erhöht, was im Wesentlichen auf Sanierungsbemühungen und das Ausüben des Zustimmungsvorbehalts zurückzuführen ist. Ein Zuschlag für mehrere Betriebsstätten wurde von 20 % auf 8 % reduziert. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Verwalter darf den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Zuvor hatte das Gericht am 02.01.2026 im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag angekündigt und eine Frist zur Erhebung von Einwendungen von zwei Wochen gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt D…
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 43 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.111,42 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Um die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters angemessen zu honorieren, war die Vergütung um insgesamt 43 % zu erhöhen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Sanierungsbemühungen sowie dem Ausüben des Zustimmungsvorbehalts. Der Verwalter hat die Erhöhungstatbestände ausreichend und plausibel dargelegt. Auf den Vergütungsantrag wird insoweit verwiesen.
Der Zuschlag für mehrere Betriebsstätten war jedoch von 20 % auf 8 % zu reduzieren. Mehrere Betriebsstätten stellen keinen eigenen Zuschlagstatbestand dar, sondern sind allenfalls im Rahmen der Betriebsfortführung zu berücksichtigen. Ein gesonderter Zuschlag für die Betriebsfortführung war aufgrund der erheblichen Massemehrung nicht festzusetzen. Ein Zuschlag für mehrere Betriebsstätten ist lediglich dann zu gewähren, wenn besonders arbeitsintensive Merkmale hinzugetreten sind. Abstrakte Angaben hierzu genügen nicht. Auch zusätzliche Fahrtzeiten können keine Berücksichtigung finden. Dass in beiden Standorten der Geschäftsbetrieb angefahren werden musste, rechtfertigt jedoch eine Erhöhung um 8 %. Weiterer Zuschlag kann mangels Ausführungen nicht gewährt werden.
Unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorliegenden (vorläufigen) Insolvenzverfahrens, hält das Gericht einen Erhöhungsfaktor von insgesamt 43 % für angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsant…
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.01.2026
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