Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Braunschweiger Zuführtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205998
EUID
DEP1103.HRB205998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 32/25 a
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Adresse
Löwenwall 6, 38100 Braunschweig
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2025 , 08:32 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 10:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.08.2025
Berichtstermin
22.10.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Industriemontage, Planung, Konstruktion, Fertigung und Montage von Sonderanlagen, Roboterzellen, Maschinen und Zuführtechnik/Förderbändern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 07.02.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jan Körber zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 25.08.2025. Der ursprünglich für den 24.09.2025 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgehoben, da die Veröffentlichung fehlerhaft war, und auf den 22.10.2025 verlegt. Anstelle von Jan Körber ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann als neuer Insolvenzverwalter ernannt worden. Der Insolvenzverwalter hat am 23.09.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit neu bestelltem Verwalter.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Cu…
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 09.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 32/25 a: Über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 10:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
275 IN 32/25 a: Über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 10:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102 Braunschweig, Tel.: (05 31) 801181-10, Fax: 0531/801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Cu…
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer),
wird der Berichts- und Prüfungstermin vom 24.09.2025 aufgehoben und neuer Termin hierfür bestimmt auf
Mittwoch, 22.10.2025, 11:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Die Gläubigerversammlung wird zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fort-
führung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer
besonderen Gläubigerversammlung.
- Erhebung von Widersprüchen bzgl. angemeldeter Forderungen
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gründe:
Die Gläubigerversammlung vom 24.09.2025 war aufzuheben, da die Veröffentlichung gem. § 9 InsO über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Bestimmung der Gläubigersammlung fehlerhaft war.
Aus der per 01.07.2025 erfolgten Veröffentlichung wurde das Verfahren als schriftliches Verfahren deklariert. Dies entspricht nicht dem Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2025, der ein mündliches Verfahren bestimmt hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Cu…
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 30.09.2025
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzverfahren Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist anstelle des Rechtsanwalts Jan Körber, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig
Herr Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6 38100 Braunschweig
ernannt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 08:32 Uhr die vorläufige Ver…
275 IN 32/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Braunschweiger Zuführtechnik GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205998), vertr. d.: 1. Claas Curland, (Geschäftsführer), 2. Eberhard Curland, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 08:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102 Braunschweig, Tel.: (05 31) 801181-10, Fax: 0531/801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.02.2025
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