Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CW Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47388
EUID
DEM1114.HRB47388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 556/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.08.2025
Aufhebung
05.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH wurde am 21.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 05.09.2025 wieder aufgehoben worden. In einem weiteren Beschluss vom 17.10.2025 sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, wobei eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.968.942,43 EUR zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 67/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Baez, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorlä…
Az.: 8 IN 67/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Baez, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 556/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2025 gegen die Antragsgegnerin die vor…
Az.: 8 IN 556/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 556/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 05.09.…
8 IN 556/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 05.09.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 556/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Julia Kappe…
8 IN 556/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CW Holding GmbH, Dr.-Herrmann-Neubauer-Ring 36, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47388), vertr. d.: Leonardo Alfredo Tenorio Beaz, Querstraße 10, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.968.942,43 EUR zugrunde gelegt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter / der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Ggfs. wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Auslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.10.2025
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