Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cyberspace GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Brandvorwerkstraße 52-54, 04275 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 7756
EUID
DEU1308.HRB7756
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 716/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Nutzung, Förderung und Vermarktung der Marken Cyberspace, Cyberboxx, Cyberglove und der damit umschriebenen Produkte. Die Gesellschaft entwickelt und produziert Hard- und Software zur Errichtung, Gestaltung und Anwendung von Systemen, die virtuelle Realitäten zum Gegenstand haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Cyberspace GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 16.07.2026 und liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cyberspace GmbH, Brandvorwerkstraße 52-54, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 7756
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hermann Schneeberger
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insol…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cyberspace GmbH, Brandvorwerkstraße 52-54, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 7756
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Hermann Schneeberger
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 16.07.2026 mangels Masse abgewiesen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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