Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cybertix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Neefestraße 88, 09116 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 20744
EUID
DEU1206.HRB20744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
15 IN 738/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Soft- und Hardware sowie damit in Zusammenhang stehende Produkte und Waren, Entwicklung und Programmierung von Sofware und deren Vertrieb; Beratung bei Computer Hard- und Softwarelösungen sowie Anwenderschulungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cybertix GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 21.04.2026 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 InsVV nebst Zuschlagsfaktoren, Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Rechtsbehelfe sind binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 738/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cybertix GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Jezek Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20744
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Jezek
vertreten durch den Gesellschafter Karsten Rich…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 738/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cybertix GmbH, vertr. d. d. GF Marcel Jezek Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 20744
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Jezek
vertreten durch den Gesellschafter Karsten Richter
Dem Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 21.04.2026 für seine Tätigkeit im Insolvenzverfahren die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV mit Zuschlagsfaktoren nebst Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV, Auslagenersatz für übertragene Zustellungen sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.