Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cygnus Energies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Landhausstr. 8, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34447
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB34447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 1713/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Termine & Fristen
Schlussrechnung
20.08.2026
Festsetzung Vergütung
11.09.2026
Widerspruchsfrist Ende
23.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gemeinsame Durchführung von Projekten im Energiebereich, insbesondere Projektierung von Solar- und BHKW Anlagen für den Eigenbedarf und die Generierung des dazu benötigten Kapitalbedarfs vom Kapitalmarkt.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Energie & Versorgung
Subbranche
Solarenergie
Geschäftstätigkeit
Projektierung von Solar- und BHKW-Anlagen sowie Generierung des Kapitalbedarfs
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cygnus Energies GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 23.10.2026 Gelegenheit zur Einreichung von Widersprüchen gegen diese Forderungen beim Amtsgericht Dresden offen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zur Einsicht aus. Zudem wurden dem Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 11.09.2026 festgesetzt. Grundlage hierfür ist die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse in Höhe von 16.867,01 EUR gemäß Schlussrechnung vom 20.08.2026. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung steht die sofortige Beschwerde oder Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1713/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cygnus Energies GmbH, Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34447
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeor…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1713/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cygnus Energies GmbH, Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34447
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.10.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1713/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cygnus Energies GmbH, Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34447
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Ums…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1713/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cygnus Energies GmbH, Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34447
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 11.09.2026 festgesetzt.
Gemäß Schlussrechnung vom 20.08.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 16.867,01 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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