Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D. C. Immobiliendienstleistung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bornstr. 256, 44145 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28574
EUID
DER2402.HRB28574
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 88/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Westfalendamm 77, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.11.2025 , 18:24 Uhr
Eröffnung
13.03.2026 , 08:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2026
Berichtstermin
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Generalunternehmer und Generalübernehmer sowie Projektentwicklung An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie der Besitz von Immobilien und Verwaltung, Konzeption und Realisation von Immobilien-Projekten für eigene und fremde Rechnung, Durchführung und Planung von Modernisierungs- und Gebäudesanierungsmaßnahmen, Immobiliendienstleistungen/Immobilien-Service, der Einbau und Verkauf von Fenstern, Türen und Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten, der Groß- und Einzelhandel, Im- und Export mit Artikeln der Baustoffe, Fenster, Türen und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. C. Immobiliendienstleistung GmbH ist am 13.03.2026 um 08:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, dessen Eingang am 18.07.2025 bei Gericht dokumentiert ist. Zuvor waren bereits am 25.11.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.05.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.06.2026. Die Unterlagen, einschließlich der Tabelle mit den Forderungen und des Berichts des Insolvenzverwalters, werden ab dem 15.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 88/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28574 eingetragenen D. C. Immobiliendienstleistung GmbH, Bornstr. 256, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dogan Çiftci
Geschäftszweig: Generalunternehmer und Ge…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 88/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28574 eingetragenen D. C. Immobiliendienstleistung GmbH, Bornstr. 256, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dogan Çiftci
Geschäftszweig: Generalunternehmer und Generalübernehmer sowie Projektentwicklung An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie der Besitz von Immobilien und Verwaltung, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.03.2026, um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
253 IN 88/25
Dortmund, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 88/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28574 eingetragenen D. C. Immobiliendienstleistung GmbH, Bornstr. 256, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dogan Çiftci
Gesch…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 88/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28574 eingetragenen D. C. Immobiliendienstleistung GmbH, Bornstr. 256, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dogan Çiftci
Geschäftszweig: Generalunternehmer und Generalübernehmer sowie Projektentwicklung An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie der Besitz von Immobilien und Verwaltung, pp
ist am 25.11.2025, um 18:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 88/25
Amtsgericht Dortmund, 25.11.2025
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