Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D & C Transport UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Teimannweg 33, 44329 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 29438
EUID
DER2402.HRB29438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 16/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl
Adresse
Westfalendamm 239, 44141 Dortmund
Telefon
0231/56559921
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.02.2026 , 13:11 Uhr
Eröffnung
26.08.2026 , 14:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2026
Berichtstermin
11.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Organisation und Durchführung von Transporten und Umzügen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 18.02.2026 um 13:11 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & C Transport UG (haftungsbeschränkt) die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29438 eingetragen. Der Geschäftszweig umfasst die Organisation und Durchführung von Transporten und Umzügen aller Art. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & C Transport UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.02.2026 um 13:11 Uhr durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Das Verfahren ist am 26.08.2026 um 14:34 Uhr wegen Zahlun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & C Transport UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.02.2026 um 13:11 Uhr durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt worden. Das Verfahren ist am 26.08.2026 um 14:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 05.02.2026. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.11.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 26.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 16/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29438 eingetragenen D & C Transport UG (haftungsbeschränkt), Teimannweg 33, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Manoiu, Te…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 16/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29438 eingetragenen D & C Transport UG (haftungsbeschränkt), Teimannweg 33, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Manoiu, Teimannweg 33, 44329 Dortmund
Geschäftszweig: die Organisation und Durchführung von Transporten und Umzügen aller Art
ist am 18.02.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 16/26
Amtsgericht Dortmund, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 16/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29438 eingetragenen
D & C Transport UG (haftungsbeschränkt), Teimannweg 33, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Manoiu,
Teimannweg 33, 44329 Dortmund
Geschäft…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 16/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29438 eingetragenen
D & C Transport UG (haftungsbeschränkt), Teimannweg 33, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Manoiu,
Teimannweg 33, 44329 Dortmund
Geschäftszweig:
die Organisation und Durchführung von Transporten und Umzügen aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2026, um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
255 IN 16/26
Amtsgericht Dortmund, 26.08.2026
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