Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D. Kurtz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97161
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB97161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 133/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
22.12.2023 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.02.2024
Prüfungstermin
01.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Speditions- und Transportdienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Speditions- und Transportdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 22.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Kurtz GmbH eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Hanau. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 01.02.2024. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensschritten müssen bis zum 01.03.2024 eingereicht werden, was der Frist für den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Am 22.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Kurtz GmbH eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch Dragana Kurtz. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.02.2024 bei der Insolvenzv…
Am 22.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Kurtz GmbH eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch Dragana Kurtz. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie diverse Anträge müssen schriftlich bis zum 01.03.2024 eingereicht werden. Das Verfahren wird im schriftlichen durchgeführt. Später hat die Insolvenzverwalterin am 08.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, ist am 22.12.2023 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.02.2024 schriftlich anzumelden. Widersprüche …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, ist am 22.12.2023 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.02.2024 schriftlich anzumelden. Widersprüche und Anträge, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entsprechen, mussten bis zum 01.03.2024 eingereicht werden. Am 08.07.2026 hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens, das unter dem Aktenzeichen 70 IN 79/22 geführt wird (Hinweis: Der Text enthält widersprüchliche Aktenzeichen und Schuldnerangaben, hier wird das primäre Verfahren der D. Kurtz GmbH analysiert, jedoch weisen spätere Textteile auf ein Verfahren der Dragana Kurtz hin, das zeitlich später liegt und dieselbe Verwalterin betrifft. Da die Anweisung besagt, bei unterschiedlichen Schuldnern nur das zuerst genannte zu analysieren, wird hier das Verfahren der D. Kurtz GmbH als Hauptfall betrachtet, aber die späteren Daten der Dragana Kurtz (Geschäftsführerin) deuten auf eine Verwechslung oder ein paralleles Verfahren hin. Da die Anweisung jedoch sagt: 'Wenn die Textteile offensichtlich verschiedene Verfahren oder verschiedene Schuldner betreffen, analysiere nur das zuerst genannte Verfahren und ignoriere die übrigen Verfahren', wird das Verfahren der D. Kurtz GmbH (70 IN 133/23) als relevant angesehen. Die späteren Textteile betreffen die Dragana Kurtz (70 IN 79/22). Daher werden diese ignoriert. Das Verfahren der D. Kurtz GmbH ist am 22.12.2023 eröffnet. Es gibt keine weiteren Angaben zur aktuellen Phase nach der Eröffnung und den Fristen im Textteil 1. Textteil 2 bezieht sich auf 70 IN 133/23 und nennt eine Anzeige der Masseunzulänglichkeit am 08.07.2026. Dies deutet auf eine laufende Phase hin, in der die Masse nicht ausreicht. Die Phase ist 'Laufendes Insolvenzverfahren' oder spezifischer 'Masseunzulänglichkeit', aber da diese Option nicht existiert, bleibt es bei 'Laufendes Insolvenzverfahren' oder 'Einstellung des Verfahrens' wenn es darauf hinausläuft. Der Text sagt nur, dass die Masse nicht ausreicht, nicht dass es eingestellt ist. Daher: 'Laufendes Insolvenzverfahren'.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 133/23 Am 22.12.2023 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97161), vertr. d.: Dragana Kurtz, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Cons…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 133/23 Am 22.12.2023 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97161), vertr. d.: Dragana Kurtz, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Constance Rothamel, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069 348784060, Fax: 069 348784069, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 01.02.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 01.03.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 22.12.2023.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 133/23: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97161), vertr. d.: Dragana Kurtz, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 08.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüll…
70 IN 133/23: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der D. Kurtz GmbH, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97161), vertr. d.: Dragana Kurtz, Marköbeler Straße 14, 63452 Hanau, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 08.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161),
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzs…
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161),
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Rothamel, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069 348784060, Fax: 069 348784069, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen
Berechnungsmasse: 45,81 €
Es waren die Mindestvergütung nach §§ 2, 13 InsVV sowie pauschale Auslagen nach § 8 III InsO festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die I…
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Rothamel, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069 348784060, Fax: 069 348784069, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 45,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.018.619,79 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.01.2027.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ei…
70 IN 79/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragana Kurtz, geb. am 08.11.1969, Lilienstr. 8, 36166 Haunetal (AG Hanau, HRB 97161), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.01.2027.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.900,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 08.10.2026
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