Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D & P - Lackierkabinen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Koblenzer Straße 93, 56130 Bad Ems
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25067
EUID
DET2210V.HRB25067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz, Abt. 21
Aktenzeichen
21 IN 139/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024 , 06:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Lackiereinrichtungen und damit verbundene Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Koblenz hat für die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungen einlegen. Der Widerspruch muss konkret angeben, gegen welche Forderung er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH in Bad Ems ist das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 04.09.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter ein allgemeines Veräußerungsverbot für die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 InsO. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderung…
Über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH in Bad Ems ist das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 04.09.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter ein allgemeines Veräußerungsverbot für die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 InsO. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Frist zur Anmeldung dieser Forderungen sowie zur Einlegung von Widerspruch durch den Insolvenzverwalter oder die Insolvenzgläubiger endet am 25.05.2026. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Forderung als festgestellt, sofern sie nicht bestritten wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067), vertr. d.: Christian Dattner, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der In…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067), vertr. d.: Christian Dattner, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 15.04.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 139/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067),
vertreten durch: Christian Dattner, (Geschäftsführer), wird heute, am 04.09.2024, um 6.50 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 …
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067),
vertreten durch: Christian Dattner, (Geschäftsführer), wird heute, am 04.09.2024, um 6.50 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 05.09.2024
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 139/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 139/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067), vertr. d.: Christian Dattner, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2024 um 06:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfü…
21 IN 139/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D & P - Lackierkabinen GmbH, Koblenzer Str. 93, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRB 25067), vertr. d.: Christian Dattner, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2024 um 06:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-45099992-0, Fax: 0261-45099992-9, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 18.09.2024
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