Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D & S Bauunternehmungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 33636
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1202.HRB33636
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 634/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Kölling
Adresse
Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2026 , 11:22 Uhr
Eröffnung
15.07.2026 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2026
Berichtstermin
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Hochbauunternehmens einschl. Hochbauarbeiten aller Art, Bauüberwachung und das Projektmanagement für Hochbauarbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Hochbauunternehmens mit Hochbauarbeiten, Bauüberwachung und Projektmanagement
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & S Bauunternehmungen GmbH sind am 17.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Kölling bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & S Bauunternehmungen GmbH ist am 15.07.2026 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ging am 16.03.2026 von einer Gläubigerin ein. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.06.2026 um 11:22 Uhr angeordnet worden, wobei …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & S Bauunternehmungen GmbH ist am 15.07.2026 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ging am 16.03.2026 von einer Gläubigerin ein. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.06.2026 um 11:22 Uhr angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Tim Kölling zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Tim Kölling als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 02.09.2026 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.10.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 16.09.2026 zur Einsicht aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 634/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33636 eingetragenen D & S Bauunternehmungen GmbH, Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alij…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 634/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33636 eingetragenen D & S Bauunternehmungen GmbH, Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alija Bronja, Karlsruher Straße 127 , 45478 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb eines Hochbauunternehmens u.a.
ist am 17.06.2026, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 634/26
Amtsgericht Duisburg, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 634/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33636 eingetragenen D & S Bauunternehmungen GmbH, Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alija Bronja, Karlsruher Straße 127, 454…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 634/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33636 eingetragenen D & S Bauunternehmungen GmbH, Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alija Bronja, Karlsruher Straße 127, 45478 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Betrieb eines Hochbauunternehmens u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.07.2026, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG Essen, IBAN: DE63 3602 0030 0009 0314 50, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 634/26
Amtsgericht Duisburg, 15.07.2026
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