Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D. Services Immobilien GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 43170
EUID
DEM1201.HRA43170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1255/19 D-5-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Schlegel
Rolle
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
02.06.2025
Einwendungsfrist
05.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Widerspruchsfrist gegen diese Forderungen endet am 02.06.2025. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse wurde dem Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 05.01.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 96.842,30 €, wobei ein Betrag von 8.589,52 € zur Verteilung steht, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1255/19 D-5-5 In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170),
vertreten durch:
1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Matthias Flörsch, Krummgasse 11g, 65468 Trebur, (Geschäftsf…
810 IN 1255/19 D-5-5 In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170),
vertreten durch:
1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Matthias Flörsch, Krummgasse 11g, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1255/19 D-5-5: In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170), vertr. d.: 1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Flörsch, Krummgasse 11g, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wur…
810 IN 1255/19 D-5-5: In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170), vertr. d.: 1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Flörsch, Krummgasse 11g, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 1255/19 D-5-5) über das Vermögen der D. Services Immobilien GmbH & Co. KG soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 96…
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 1255/19 D-5-5) über das Vermögen der D. Services Immobilien GmbH & Co. KG soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 96.842,30 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 8.589,52 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 26. November 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1255/19 D-5-5 - In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170), vertreten durch: 1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Matthias Flörsch, Trebur, (Geschäftsführer), wird die Prü…
810 IN 1255/19 D-5-5 - In dem Insolvenzverfahren D. Services Immobilien GmbH & Co. KG, Johannes-Gutenberg-Straße 5, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRA 43170), vertreten durch: 1. Activadis GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Matthias Flörsch, Trebur, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2025
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