Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 11559
EUID
DEG1309.HRB11559
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 59/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Falk Eppert
Adresse
Hindenburger Straße 2, 17268 Templin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.04.2025
Fristende
08.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D2D International Transport GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Falk Eppert ist bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen geprüft; der Prüfungstermin für Widersprüche war der 28. April 2025. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von insgesamt 108.364,76 EUR liegt zur Einsichtnahme aus. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist auf Basis eines Vermögenswertes von 7.270,82 EUR und 13 angemeldeten Tabellenforderungen festgesetzt worden. Für die abschließende Anhörung der Gläubiger bezüglich der Schlussrechnungslegung, dem Schlussverzeichnis und dem Vergütungsantrag ist eine Frist für Schriftsätze bis zum 08. September 2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs JegorovsRiga - Lettland
wird
Herrn Rechtsanwalt Falk Eppert,
Hindenburger Straße 2,
17268 Templin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 7.270,82 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 13 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 2,80 EUR je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 15 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 10.08.2020 bis 28.01.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 28. Januar 2026
15 IN 59/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs Jegorovs
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 08. September 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 8. Juli 2025
15 IN 59/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs JegorovsRiga - Lettland
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 59/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 108.364,76 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 5.347,38 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Falk Eppert, Hindenburger Straße 2, 17268 Templin.
Amtsgericht Neuruppin, den 8. Juli 2025
15 IN 59/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs Jegorovs
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. April 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 12. März 2025
15 IN 59/20
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