Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstraße 62, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 38237
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB38237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 236/12
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
05.06.2026
Beschlussdatierung
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer oder mehrerer Gaststätten und die Ausübung aller damit verbundenen Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Bar & Gaststätte
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gaststätten und damit verbundene Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Verfahren die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Verfahren die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen die Festsetzung der Vergütung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf zur Verfügung, wobei eine Frist von zwei Wochen für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde oder Erinnerung gilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 236/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38237 eingetragenen Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH, Bismarckstraße 62, 40210 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 236/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38237 eingetragenen Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH, Bismarckstraße 62, 40210 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
503 IN 236/12
Amtsgericht Düsseldorf, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 236/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38237 eingetragenen Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH, Bismarckstraße 62, 40210 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 236/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38237 eingetragenen Da Lauren Gaststättenbetriebe GmbH, Bismarckstraße 62, 40210 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin neu festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 236/12
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2026
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