Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachbau Rogätz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22797
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB22797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 592/19 (351)
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
10.09.2026
Schlusstermin
20.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Dächern aller Art, Metallbedeckungen, Bauklempnerei, Dachbegrünungen, Terrassen- und Fassadenbau, Fassadenvollwärmeschutz, Gerüstbau, Handel mit Baustoffen und Baumaschinen, Vermietung von Baumaschinen und Winterbauheizungen sowie die Vermittlung und Betreuung sämtlicher Bauleistungen als Generalunternehmer.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Dach- und Fassadenbau, Bauklempnerei, Gerüstbau sowie Handel und Vermietung von Baumaschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 10.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 10.09.2026. Die Ta…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 10.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Wilhelm Robert Meyer, ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen ist ein besonderer Prü…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Wilhelm Robert Meyer, ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen ist ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 10.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Zudem sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung wird aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens abgesehen. Der Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde oder, sofern von einem Rechtspfleger getroffen, mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen. Später wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.11.2026 bestimmt. Die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie der Prüfungstermin erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 688.298,52 EUR. Für die Verteilung steht derzeit ein Betrag in Höhe von 22.991,08 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 592/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten For…
340 IN 592/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 10.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständigen Beschlüsse nebst Rechtsmittelbelehrung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 592/19 (351) - (11.09.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahm…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dachbau Rogätz GmbH, Am Lütgen Feld 7, 39179 Barleben (AG Stendal, HRB 22797), vertr. d.: Peter Wilhelm Robert Meyer, Triftweg 9, 39326 Rogätz, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 20.11.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 688.298,52 EUR. Für die Verteilung steht derzeit ein Betrag in Höhe von 22.991,08 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 592/19 (351) - (12.10.2026)
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