Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat dem Gericht angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 28.988,67 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat einen Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 21.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschä…
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax: 0621/432928-27, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de, Internet: mannheim@brinkmann-partner.de, www. brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR (Quote: 0,00 %). Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.988,67 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzg…
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem T…
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 21.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 23.09.2024 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlic…
1 IN 6/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei D. Kellmeyer GmbH, Am Steinwald 6, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 21529), vertr. d.: Stephan Kellmeyer, Hauptstraße 43a, 66871 Etschberg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 23.09.2024 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.09.2024
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