Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachdeckerei Faust GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 43863
EUID
DET2408V.HRB43863
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 51/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung Beschluss
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dachdeckerarbeiten und Reparaturen jeder Art sowie Schieferarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Insolvenzgericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu diesem Antrag zu geben. Die Frist für die Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 51/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung de…
9 IN 51/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bitburg, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 51/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragste…
9 IN 51/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Thomas Lamberty, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/170830123, Fax: 0651/170830120 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 51/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.10.2024 um 14:00 Uhr …
9 IN 51/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Faust GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43863), vertr. d.: Petra Faust, Talstraße 13, 54636 Wißmannsdorf, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.10.2024 um 14:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bitburg, 14.10.2024
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