Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 206161
EUID
DEF1103R.HRB206161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 103/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende Schriftsätze
22.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Vergütung des Verwalters sowie dessen Auslagen und Zuschläge sind festgesetzt worden. Die Festsetzung basiert auf einem Vermögenswert in Höhe von 105.825,33 Euro. Zuschläge wurden für schwierige Unterlagenbeschaffung, Verwertungshindernisse durch Altlasten und den Auslandsbezug wegen Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung gegen den in Dänemark wohnhaften Geschäftsführer gewährt. Gegen den Beschluss zur Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung innerhalb von zwei Wochen möglich. Im weiteren Verfahren ist ein Termin im schriftlichen Verfahren angeordnet zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Schriftsätze müssen bis zum 22.04.2026 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 103/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH, Mühlenstraße 8, 16227 Eberswalde ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolv…
3 IN 103/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH, Mühlenstraße 8, 16227 Eberswalde ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 105.825,33 € nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von
25 % für die schwierige Unterlagenbeschaffung, die Verwertungshindernisse von Altlasten und den Auslandsbezug wegen der Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung gegen den in Dänemark wohnhaften Geschäftsführer der Schuldnerin festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 5. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 206161 B), Mühlenstraße 8, 16227 Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rasmussen, Strandvejen 340 A, 2980 Kokkedal wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachtr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachpappe Recycling Brandenburg - DRB GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 206161 B), Mühlenstraße 8, 16227 Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rasmussen, Strandvejen 340 A, 2980 Kokkedal wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 22.04.2026 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. 3 IN 103/20
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