Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dacord Service Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48705
EUID
DEM1114.HRB48705
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 160/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Ulrich Bert
Adresse
Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069/15051300
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.01.2024
Eröffnung
26.03.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Berichtstermin
05.06.2024
Widerspruchsfrist
21.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung von Gebäuden, Montage u. Demontage von Gegenständen und Mobiliar, Durchführung von Reinigungsarbeiten aller Art, Handel mit Werkzeugen, Büroeinrichtungen/Büromöbeln, Hard- und Software sowie Fahrzeugen, Service für Bäderwesen, Sandstrahlarbeiten, Wasserhöchstdruckstrahlen, Trockeneisstrahlarbeiten, Arbeitnehmerüberlassung, Handel mit Textilien insbesondere Berufskleidung, Verkauf von Textilien Werkzeugen und Haushaltswaren über Internet, Handel mit Reinigungsmitteln, Handel von Putzlappen, Entrümpelung- und Umzugsservice, Demontage von Maschinen und deren Umzug, Industrieservice und Logistik, Wasser- und Brandschadensanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich, ist am 26.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert bestellt worden. Zuvor war am 31.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 15.0wechsel. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.06.2024. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 586.160,75 EUR, während der verfügbare Massebestand 27.759,11 EUR beträgt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 21.07.2025. Schließlich wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschl…
AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 160/23: In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705),
vertreten durch: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusste…
AZ: 8 IN 160/23: In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705),
vertreten durch: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.06.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Besc…
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 77.617,51 EURO ausgegangen.
Die Vergütung war aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten um Insgesamt 50 % zu erhöhen. Bei der Bemessung des Zuschlags waren insbesondere die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters bzgl. der Aufarbeitung der Geschäftsvorfälle, die unvollständige Buchhaltung sowie die schwierige Sachverhaltsermittlung und das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers der Schuldnerin zu berücksichtigen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom dem Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden.…
AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.759,11 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 586.160,75 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 160/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), ist am 31.01.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antra…
Az.: 8 IN 160/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), ist am 31.01.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
26.03.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 160/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705),
vertreten durch: Hilmi Seker, (Geschäftsführer),
wird heute um 17:00 Uhr das …
Amtsgericht Offenbach am Main
26.03.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 160/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705),
vertreten durch: Hilmi Seker, (Geschäftsführer),
wird heute um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Zu diesem Verfahren werden sie weiterenn Verfahren 8 IN 248/23, 8 IN 313/23 und 8 IN 247/23 hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
Am 26.03.2024 um 17:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer)…
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
Am 26.03.2024 um 17:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 15.05.2024 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.06.2024.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen …
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 27.855,11 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend war aufgrund der vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten, insbesondere wegen des obstruktiven Schuldners, der mangelhaften Buchhaltung und der schwierigen Sachverhaltsermittlung ein Zuschlag in Höhe von 10 % als angemessen festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 160/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen i…
8 IN 160/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 21.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalte…
Geschäftsnummer: 8 IN 160/23
In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.10.2024.
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